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Informationen zur Schule



        Wohnungswechsel /
        Änderungen im                                        Unterrichtszeiten
        Ausbildungsverhältnis
                                               Stunden              Unterrichtszeiten  Pausen
        Unterrichten Sie bitte Ihre
        Klassenlehrerin bzw. Ihren             1. und 2. Std.       07:55 - 09:25 Uhr  09:25 - 09:40 Uhr
        Klassenlehrer und das Sekretariat      3. und 4. Std.       09:40 - 11:10 Uhr  11:10 - 11:30 Uhr

        unverzüglich über einen
                                               5. und 6. Std.       11:30 - 13:00 Uhr  13:00 - 13:30 Uhr
        Wohnungswechsel oder
                                               7. und 8. Std.       13:30 - 15:00 Uhr  15:00 - 15:15 Uhr
        Änderungen im Ausbildungs-
        und Arbeitsverhältnis.                 9. und 10. Std.      15:15 - 16:45 Uhr

                                                      Öffnungszeiten des Sekretariats
        Unfall, Diebstahl,
        Sachbeschädigung
                                               Di. und Do.          in der Zeit von       07:30 - 16:00 Uhr
        Bitte melden Sie einen Unfall,
                                               Mo. und Mi.          in der Zeit von       07:30 - 13:30 Uhr
        Diebstahl oder eine
        Sachbeschädigung unverzüglich          Freitag              in der Zeit von       07:30 - 12:45 Uhr
        im Sekretariat. Dort gibt man
                                                             Frau Schick                         Frau Falkenburg
        Ihnen Auskunft über einen
                                                             Schulsekretärin                     Schulsekretärin
        möglichen Versicherungsschutz.
                                                             Berufsfachschule                    Berufsschule
        Nicht versichert sind u.a.                                                               Berufliches
                                                             Fachoberschule
        Bargeld, elektronische                                                                   Gymnasium

        Kommunikationsgeräte, und
        motorgetriebene Fahrzeuge.              Unterrichtung der Eltern volljähriger Schüler/-innen

                                                Bei volljährigen Schülerinnen und Schülern, die das 21.
        Fundsachen
                                                Lebensjahr noch nicht vollendet haben, hat die Schule die
        Hin und wieder werden
                                                Erziehungsberechtigten über besondere Vorgänge wie
        Kleidungsstücke oder
                                                Ordnungsmaßnahmen oder Gefährdung der Versetzung/
        Arbeitsmittel in den
                                                des Abschlusses zu unterrichten, sofern die Schülerin oder
        Klassenräumen vergessen.
                                                der Schüler nicht widersprochen hat. Über einen möglichen
        Fundsachen können beim
                                                Widerspruch sind wiederum die Erziehungsberechtigten zu
        Hausmeister im Eingangsbereich
                                                unterrichten (§ 55 Abs. 4 NSchG).
        abgeholt werden.
                                                Schülerinnen und Schüler, die von ihrem Widerspruchsrecht
                                                Gebrauch machen wollen, reichen im Sekretariat eine
                          Herr Trätmar
                          Hausmeister           entsprechende Erklärung ein, die auch die Kenntnisnahme
                                                der Erziehungsberechtigten mit deren Unterschrift enthalten
                                                muss.







                                                                                                                3
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