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Urlaub aus besonderen          Urlaub aus besonderen Gründen erfordert immer vorab
                Gründen                        einen  Antrag  auf  Freistellung  vom  Unterricht  unter
                                               Nennung der Gründe.

                                               Der Antrag auf Freistellung vom Unterricht erfolgt gemäß
                                               Schulordnung,  das  gilt  auch  für  Anträge  des
                                               Praktikumsbetriebes  auf  Freistellung  aus  betrieblichen
                                               Gründen.

                                               Der  Antrag  auf  Freistellung  vom  Praktikum  ist  vorab
                                               gleichzeitig schriftlich an den Praktikumsbetrieb als auch
                                               die  Schule  zu  richten,  beide  müssen  der  Freistellung
                                               vorab zustimmen. Ein eintägiger Freistellungantrag ist an
                                               den  Klassenlehrer  (w*m)  zu  richten,  eine  mehrtägige
                                               Freistellung  kann  ausschließlich  von  der  Schulleiterin
                                               Frau Mönnig genehmigt werden. Die Freistellung gilt als
                                               erteilt,  wenn  die  Schule  in  Abstimmung  mit  dem
                                               Praktikumsbetrieb dem Antrag entspricht.

























































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