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Urlaub aus besonderen Urlaub aus besonderen Gründen erfordert immer vorab
Gründen einen Antrag auf Freistellung vom Unterricht unter
Nennung der Gründe.
Der Antrag auf Freistellung vom Unterricht erfolgt gemäß
Schulordnung, das gilt auch für Anträge des
Praktikumsbetriebes auf Freistellung aus betrieblichen
Gründen.
Der Antrag auf Freistellung vom Praktikum ist vorab
gleichzeitig schriftlich an den Praktikumsbetrieb als auch
die Schule zu richten, beide müssen der Freistellung
vorab zustimmen. Ein eintägiger Freistellungantrag ist an
den Klassenlehrer (w*m) zu richten, eine mehrtägige
Freistellung kann ausschließlich von der Schulleiterin
Frau Mönnig genehmigt werden. Die Freistellung gilt als
erteilt, wenn die Schule in Abstimmung mit dem
Praktikumsbetrieb dem Antrag entspricht.
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