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Vergütung                      Der  Fachoberschüler  (w*m)  im  Praktikum  hat  keinen
                                               Anspruch auf eine Vergütung.

                                               Die jungen Menschen unternehmen einen ersten Schritt
                                               in  ihr  berufliches  Leben,  dabei  wirkt  eine  finanzielle
                                               Anerkennung sicherlich motivierend.

                Versicherung.                  Das  Praktikum  ist  eine  schulische  Pflichtveranstaltung,
                Unfall- und Haftpflicht-       daher  ist  jeder  Fachoberschüler  (w*m)  bei  seiner
                versicherung                   Tätigkeit    über     die     Gemeindeunfallversicherung
                                               versichert,  wenn  ihm  z.  B.  im  Betrieb  oder  auf  dem
                                               direkten  Weg  zur  Arbeit  (hin  und  zurück)  ein  Unfall
                                               passiert.

                                               Bei  Schäden,  die  durch  einen  Praktikanten  (w*m)  in
                                               Ausübung  seiner  Tätigkeiten  im  Betrieb  verursacht
                                               wurden,  ist  zunächst  die  BBS  I  Delmenhorst  anzu-
                                               sprechen.

                Urlaub                         Urlaub  ist  gemäß  den  gesetzlichen  bzw.  den  tarif-
                                               vertraglichen  Regelungen  ausschließlich  während  der
                                               Schulferien zu gewähren.

                                               Sonderurlaub  siehe  Befreiung  vom  Unterricht  aus
                                               betrieblichen oder privaten Gründen.

                Urlaub nach dem                In Anlehnung an das JArbSchG beträgt der Urlaub, wenn
                JArbSchG                       Jugendliche an 5 Werktagen pro Woche arbeiten, jährlich
                                                   •  mindestens 25 Werktage, wenn der Jugendliche
                                                      zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 16 Jahre
                                                      alt ist,
                                                   •  mindestens 23 Werktage, wenn der Jugendliche
                                                      zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 17 Jahre
                                                      alt ist,
                                                   •  mindestens 21 Werktage, wenn der Jugendliche
                                                      zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 18 Jahre
                                                      alt ist.

                Urlaub nach § 3 BUrlG          Der  Urlaub  eines  zu  Beginn  des  Kalenderjahres
                                               volljährigen Schülers (w*m) beträgt jährlich mindestens
                                               24 Werktage bzw. 20 Arbeitstage.

                Urlaub. Grundsatz              Dem  Praktikanten  (w*m)  sollten  5  Wochen  Urlaub
                                               gewährt werden.












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