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Vergütung Der Fachoberschüler (w*m) im Praktikum hat keinen
Anspruch auf eine Vergütung.
Die jungen Menschen unternehmen einen ersten Schritt
in ihr berufliches Leben, dabei wirkt eine finanzielle
Anerkennung sicherlich motivierend.
Versicherung. Das Praktikum ist eine schulische Pflichtveranstaltung,
Unfall- und Haftpflicht- daher ist jeder Fachoberschüler (w*m) bei seiner
versicherung Tätigkeit über die Gemeindeunfallversicherung
versichert, wenn ihm z. B. im Betrieb oder auf dem
direkten Weg zur Arbeit (hin und zurück) ein Unfall
passiert.
Bei Schäden, die durch einen Praktikanten (w*m) in
Ausübung seiner Tätigkeiten im Betrieb verursacht
wurden, ist zunächst die BBS I Delmenhorst anzu-
sprechen.
Urlaub Urlaub ist gemäß den gesetzlichen bzw. den tarif-
vertraglichen Regelungen ausschließlich während der
Schulferien zu gewähren.
Sonderurlaub siehe Befreiung vom Unterricht aus
betrieblichen oder privaten Gründen.
Urlaub nach dem In Anlehnung an das JArbSchG beträgt der Urlaub, wenn
JArbSchG Jugendliche an 5 Werktagen pro Woche arbeiten, jährlich
• mindestens 25 Werktage, wenn der Jugendliche
zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 16 Jahre
alt ist,
• mindestens 23 Werktage, wenn der Jugendliche
zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 17 Jahre
alt ist,
• mindestens 21 Werktage, wenn der Jugendliche
zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 18 Jahre
alt ist.
Urlaub nach § 3 BUrlG Der Urlaub eines zu Beginn des Kalenderjahres
volljährigen Schülers (w*m) beträgt jährlich mindestens
24 Werktage bzw. 20 Arbeitstage.
Urlaub. Grundsatz Dem Praktikanten (w*m) sollten 5 Wochen Urlaub
gewährt werden.
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