Welcher Stundenplan gilt?

Der aktuelle Stundenplan gilt sowohl für den Präsenzunterricht (Unterricht in den Räumen der BBS I Delmenhorst) als auch für den „Unterricht zu Hause/Online-Unterricht“. Ihren Stundenplan finden Sie hier.

Darf ich mögliche Videokonferenzen aufnehmen, um sie später noch einmal anzuschauen?

Nein, genauso wie beim Präsenzunterricht sind Aufzeichnungen von Videokonferenzen im Rahmen des „Unterrichts zu Hause/Online-Unterrichts“ aus datenschutzrechtlichen Bestimmungen verboten. Beachten Sie unseren Verhaltenskodex für Videomeetings.

Ich habe keinen PC/keinen Internetzugang. Wie kann ich am „Lernen zu Hause“ teilnehmen?

Für SuS, die zu Hause nicht über einen eigenen Rechner bzw. über einen Internetzugang verfügen, gilt folgende Regelung: Teilen Sie dies Ihrem Klassenlehrer/Ihrer Klassenlehrerin mit. Nach einer Bedürftigkeitsprüfung kann die Schule Ihnen ein Gerät zur Verfügung stellen und Ihnen ggf. die Möglichkeit geben, Ihre Aufgaben im Netz der Schule online zu bearbeiten.

Dürfen Leistungen im Rahmen des Online-Unterrichts benotet werden?

Ja – die Leistungen werden bewertet. Folgendes ist dabei zu beachten:

• Lehrkräfte unterstützen die SuS beim Lernen mit Aufgaben. Für die SuS besteht weiterhin Schulpflicht und somit die Verpflichtung, die ihnen gestellten Aufgaben in der von den Lehrkräften angegebenen Zeit anforderungsgemäß zu bearbeiten. Unterschiedliche technische Ausstattung sowie die individuellen digitalen Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler müssen berücksichtigt werden. Selbstverständlich können die Ergebnisse und Leistungen der SuS dann bewertet werden und die Lehrkräfte geben den SuS eine Rückmeldung zu den erbrachten Leistungen.

• Grundsätzlich sind mündliche und schriftliche Beiträge der Schülerinnen und Schüler zu bewerten. Die Voraussetzung für die Möglichkeit einer Bewertung des Lernens zu Hause ist die Lernbegleitung durch die Lehrkraft. Grundsätzlich ist jede Schule wochentäglich in der Zeit von 8:00 bis 14:30 Uhr für eine telefonische und/oder persönliche Kontaktaufnahme für organisatorische und schulfachliche Fragen erreichbar.

• Lern- und Leistungssituationen sind klar voneinander zu trennen. Es ist darauf zu achten, dass Schülerinnen und Schülern keine Nachteile auf Grund ihrer Lernbedingungen, familiären Hintergründe und häuslichen Situation entstehen. Das beim häuslichen Lernen erworbene Wissen kann jedoch nach Wiederaufnahme des Unterrichts in den Schulen durch kurze Tests, Lernzielkontrollen oder mündliche Abfragen überprüft werden.

• Bei Wiederaufnahme des Unterrichts in der Schule gilt wie bisher, dass sich die Bewertung von Schülerleistungen in den Fächern, Lernfeldern, Modulen, Lerngebieten und Qualifizierungsbausteinen aus schriftlichen, mündlichen und weiteren Leistungen zusammensetzt, wobei auf weitere schriftliche Klassenarbeiten bis zum Ende des Schuljahres auf Grund der geringen Vorbereitungszeit verzichtet werden kann. Kurze Tests, mündliche Abfragen – auch per Videokonferenz – und ähnliche Formate können zur Überprüfung des Lernstandes genutzt werden.

• In Bezug auf Notenermittlung, Versetzung, Ausgleichsmöglichkeiten und Übergangsregelungen sowie zu Prüfungen und zu den besonderen Bedingungen für Schülerinnen und Schüler des Beruflichen Gymnasiums sind die jeweils gültigen und der Situation angepassten Erlasse zu beachten.

Ich habe mein Zeugnis verloren. Wie bekomme ich ein neues?

Zeugnisse sollte man gut aufbewahren. Falls es trotzdem verloren gegangen ist, kann man im Sekretariat eine Zweitschrift beantragen. Diese kostet allerdings 25,00 €!

An welchem Tag haben wir Berufsschule?

https://www.bbs1-delmenhorst.de/berufsschultage/

Kann man sich nach Ablauf der Anmeldefrist am 20.02. noch anmelden?

Ja, man kann auch nach dem Anmeldeschluss Bewerbungen abgeben. Die Vergabe der Schulplätze erfolgt i. d. R. bis zum 20.02. nach Eignung und Leistung, ab dem 20.02. nach der Reihenfolge des Eingangs.

Wie und wann melden sich Auszubildende zur Berufsschule an?

Die Anmeldung zur Berufsschule sollte direkt nach Abschluss des Ausbildungsvertrages online oder per Formular erfolgen. Die Einschulung der Auszubildenden des neuen Ausbildungsjahres findet dann am ersten Donnerstag nach den Sommerferien um 14:00 Uhr statt. Mitzubringen sind:

– Online-Anmeldung im Original, ausgedruckt und unterschrieben,

– Ausbildungsvertrag im Original und in Kopie,

– Abschlusszeugnis mit dem höchsten Bildungsabschluss im Original und in Kopie; dies muss nicht zwingend das letzte Zeugnis sein,

– Lebenslauf,

– Umschulungsvertrag (sofern vorhanden).

Die Kopien verbleiben nach Abgleich mit dem Original in der Schule!

An welchem Tag haben wir Berufsschule?

https://www.bbs1-delmenhorst.de/berufsschultage/

Ich weiß nicht, ob ich den erforderlichen Abschluss tatsächlich bekomme. Kann ich mich für mehrere Schulformen anmelden?

Wer nicht sicher ist, ob er z. B. den Erweiterten Sekundar-I-Abschluss bekommt, mit dem er sich für das Berufliche Gymnasium anmelden möchte, kann auf dem Anmeldeformular in BOB eine alternative Schulform vermerken.

Müssen unsere Auszubildenden für das „Lernen zu Hause“ freigestellt werden?

Ja, der „Unterricht zu Hause/Online-Unterricht“ ist genauso wie der Präsenzunterricht Pflicht für alle Schülerinnen und Schüler. Das gilt ausdrücklich auch für Berufsschüler, die dafür an den Berufsschultagen von den Ausbildungsbetrieben freigestellt werden müssen (§ 15 BBiG).

An welchen Tagen haben unsere Auszubildenden Berufsschule?

https://www.bbs1-delmenhorst.de/berufsschultage/

Wie und wann melden sich Auszubildende zur Berufsschule an?

Die Anmeldung zur Berufsschule sollte direkt nach Abschluss des Ausbildungsvertrages online oder per Formular erfolgen. Die Einschulung der Auszubildenden des neuen Ausbildungsjahres findet dann am ersten Donnerstag nach den Sommerferien um 14:00 Uhr statt.

Mitzubringen sind:

– Online-Anmeldung im Original, ausgedruckt und unterschrieben,

– Ausbildungsvertrag im Original und in Kopie,

– Abschlusszeugnis mit dem höchsten Bildungsabschluss im Original und in Kopie; dies muss nicht zwingend das letzte Zeugnis sein,

– Lebenslauf,

– Umschulungsvertrag (sofern vorhanden).

Die Kopien verbleiben nach Abgleich mit dem Original in der Schule!